Aufgrund verstärktem internationalem Informationsaustausch der Finanzbehörden wie auch wegen angekaufter Datenträger hat die Finanzverwaltung zunehmend mehr Quellen zur Aufdeckung steuerlich relevanter Sachverhalte. Zudem drängen ausländische Bankhäuser im Zuge ihrer Weißgeldstrategie ihre Kundschaft zunehmend intensiv, bislang verschwiegene Konten und Depots gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu offenbaren. Kommt es zu steuerlichen Fahndungsmaßnahmen oder wird ein Strafverfahren eröffnet hat dies für den Betroffenen häufig sehr weitreichende Konsequenzen, welche über Steuernachzahlungen deutlich hinausgehen können. Die Nacherklärung bislang verschwiegener oder unbekannter (Kapital-) Erträge ist ein sehr heikles und äußerst sensibles Thema.
Maßnahmen von Steuerfahndung sowie der Kontakt zum Steuerstrafrecht sind für die Betroffenen, egal ob als Beschuldigter oder als Zeuge, häufig sehr belastend. Qualifizierter Beistand ist daher unerlässlich.
Wir unterstützen bei der Nacherklärung von Erträgen und damit bei der Rückkehr in die Steuerehrlichkeit. Die erforderlichen Unterlagen und Nachweise werden von uns aufbereitet, die Bearbeitung erfolgt ausschließlich zur Erreichung der strafbefreienden Wirkung einer rechtswirksamen Selbstanzeige. Wir begleiten durch das vollständige Verfahren.
Soweit erforderlich arbeiten wir mit renommierten Rechts- und Fachanwälten im In- und Ausland zusammen.
Fragen Sie uns
Ein Ziel - Ihr Erfolg
Kontakt
E-Mail: info@stb-graf.de
Telefon: +49 / (0)8 71 / 9 24 14-0
Öffnungszeiten: Mo. Di. Do. 7:30 Uhr – 12:30 Uhr + 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mi. 7:30 Uhr – 12:30 Uhr | Fr. 7:30 Uhr – 14:00 Uhr